• Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte

  • Mein Honorar berechnet sich in der Regel nach dem 3,0 fachen Satz der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Das entspricht bei einer Therapiestunde, Einzelbehandlung, 50 Minuten,

         131,10 €.


    Inwieweit Ihre Beihilfestelle oder Private Krankenversicherung diesen Satz voll oder nur teilweise erstattet, wird im Einzelfall entschieden. Bitte sprechen Sie mich bei Fragen hierzu gerne an!