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Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte
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Mein Honorar berechnet sich in der Regel nach dem 3,0 fachen Satz der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Das entspricht bei einer Therapiestunde, Einzelbehandlung, 50 Minuten,
131,10 €.
Inwieweit Ihre Beihilfestelle oder Private Krankenversicherung diesen Satz voll oder nur teilweise erstattet, wird im Einzelfall entschieden. Bitte sprechen Sie mich bei Fragen hierzu gerne an!