• Berufsgenossenschaften

  • Die Berufsgenossenschaften übernehmen die Therapiekosten, sofern die zu behandelnde Problematik in ihren Zuständigkeitsbereich fällt (z.B. bei Traumatisierungen durch einen Arbeitsunfall). Bitte erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft nach den jeweiligen Bestimmungen.