Kostenübernahme für gesetzlich Versicherte, Psychotherapie Birgit Melles
  • Gesetzlich Krankenversicherte

  • Die Kostenübernahme medizinischer Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung wird über die Kassenärztliche Vereinigung (KV) geregelt. Da meine Praxis nicht vertragsärztlich an die Kassenärztliche Vereinigung gebunden ist, kann ich nicht direkt über ihre Kranken-versicherungskarte abrechnen.