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Selbstzahler
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Für Selbstzahler werden die Leistungen gemäß der GOP (Gebührenordnung der Psychologischen Psychotherapeuten) mit einem Steigerungsfaktor von 3,0 in Rechnung gestellt. Das entspricht bei einer Therapiestunde, Einzelbehandlung, 50 Minuten,
131,10 €.Sollten Sie sich entscheiden, Ihre Psychotherapie selbst zu tragen, so könnten Sie sich zusätzlich darüber informieren in wieweit Ihre Therapiekosten steuerlich als "außergewöhnliche Belastungen" zu werten sind. Diese wären dann, sofern sie einen bestimmten Betrag überschreiten, von der Steuer absetzbar.