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Selbstzahler
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Für Selbstzahler werden die Leistungen gemäß der GOP (Gebührenordnung der Psychologischen Psychotherapeuten) in Rechnung gestellt. Das entspricht bei einer Therapiestunde, Einzelbehandlung, 50 Minuten,
134,07 €.BezeichnungGOPBetragFaktorBemerkungPsychotherapeutische Einzelsitzung (50 Min.)870100,552,3Erhebung des aktuellen psych. Befundes Bei Akut- und Kurzeittherapie801a33,522,3wird pro Sitzung zusätzlich in Rechnung gestelltDie aufgeführten Leistungen richten sich nach der Abrechnungsempfehlung der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, dem Verband der Privaten Krankenversicherung und den Beihilfestellen von Bund und Ländern.
Sollten Sie sich entscheiden, Ihre Psychotherapie selbst zu tragen, so könnten Sie sich zusätzlich darüber informieren in wieweit Ihre Therapiekosten steuerlich als "außergewöhnliche Belastungen" zu werten sind. Diese wären dann, sofern sie einen bestimmten Betrag überschreiten, von der Steuer absetzbar.