• Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte

  • Mein Honorar berechnet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Das entspricht bei einer Kurzeittherapiestunde, Einzelbehandlung, 50 Minuten,

    je probatorische (max. 5) oder je Kurzeittherapiestunde (max. 24)

        167,08 €



    ab der 25. Stunde(Langzeittherapie)

        134,07 €


  • Bezeichnung
    GOP
    Betrag
    Faktor
    Bemerkung
    Psychotherapeutische Einzelsitzung (50 Min.) Kurzzeittherapie
    812a
    134,06
    2,3
    5 probatorische und nachfolgend maximal 24 Sitzungen
    Psychotherapeutische Einzelsitzung (50 Min.) Langzeittherapie
    870
    100,55
    2,3
    ab der 25. Stunde
    Erhebung des aktuellen psych. Befundes Bei Akut- und Kurzeittherapie
    801a
    33,52
    2,3
    wird bei Kurzeittherapie und Langzeittherapie pro Sitzung zusätzlich in Rechnung gestellt
    Bericht, Therapieantrag, ausführlicher Verlängerungsbericht
    85
    67,03
    2,3
    je Stunde

    Die aufgeführten Leistungen richten sich nach der Abrechnungsempfehlung der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, dem Verband der Privaten Krankenversicherung und den Beihilfestellen von Bund und Ländern.

  • Inwieweit Ihre Beihilfestelle oder Private Krankenversicherung diesen Satz voll oder nur teilweise erstattet, wird im Einzelfall entschieden. Bitte sprechen Sie mich bei Fragen hierzu gerne an!

    Erläuterung der geänderten Abrechnung

    Zum 1. Juli 2024 haben sich Bundespsychotherapeutenkammer, Bundesärztekammer, Beihilfeträger von Bund und Ländern (Ausnahme Hamburg und Schleswig-Holstein) sowie der Verband der privaten Krankenversicherung auf neue Abrechnungsempfehlungen zu psychotherapeutischen Leistungen für Privatversicherte verständigt. Die derzeit gültige Gebührenordnung GOÄ/GOP besteht seit 28 Jahren unverändert fort. Auch die Honorare wurden seit 1996 nicht erhöht. Mit den neuen Abrechnungsempfehlungen werden die veralteten Leistungsbeschreibungen an modernen Erfordernisse angepasst. Es wurde eine sachgerechtere Abrechnungsmöglichkeit bestehender Leistungen geschaffen und das Abrechnungsspektrum um neue und innovative Leistungen erweitert.

    Da die vorliegenden Abrechnungsempfehlungen und neuen Leistungen von den Beihilfeträgern von Bund und Ländern sowie dem Verband der Privaten Krankenversicherung mit verhandelt wurden, ist davon auszugehen, dass die jeweiligen Kostenträger die Honorare in voller Höhe übernehmen werden. Bei den privaten Krankenversicherungen kann jedoch nicht garantiert werden, dass sich jede private Krankenversicherung der Empfehlung ihres Bundesverbandes anschließt. Nicht alle Mitarbeiter*innen der Beihilfestellen und der privaten Krankenversicherungen werden zeitnah mit diesen Empfehlungen vertraut sein und so kann es evtl. in der Anfangszeit zu Irritationen bei der Erstattung der Rechnungen oder zu Rückfragen kommen. Bitte verweisen Sie dann direkt auf folgende Veröffentlichungen: